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Diese Elektronischen Geräte kommen Problemlos durch den Zoll

von Tommaso Weller

Wer Kamera, E-Reader und anderes mit in den Urlaub nehmen will, muss einiges beachten. Andernfalls drohen Probleme mit Fluglinien, Versicherungen und Zoll.

Allgemein

Die neue DSLR soll die schönsten Urlaubsmomente festhalten, der E-Reader am Strand erst gar keine Langeweile aufkommen lassen und das Notebook die tägliche Ausflugsplanung erleichtern. Auf Reisen ist Technik ein permanenter Begleiter, und sei es nur eine Powerbank zum Laden des Smartphones im Flugzeug oder Zug. Ein wenig Planung im Vorfeld kann dabei viel Ärger – und hohe Ausgaben – vermeiden.

Denn ob das Notebook in der Kabine oder im Frachtraum mitfliegt, kann im Zweifelsfall einen teuren Unterschied ausmachen. Dem Zoll bei der Rückkehr aus dem Schweizurlaub zu erklären, dass das neu wirkende Smartphone schon bei der Ausreise mit im Gepäck war, dürfte für Stress sorgen. Alle Vorgaben einzuhalten, fällt dabei nicht leicht: Allgemein gültige Regeln, die unabhängig vom Verkehrsmittel und Reiseland gültig sind, gibt es nicht.

Koffer richtig packen

Wer in den Urlaub fliegt und mehr Elektronik als Mobiltelefon und Kompaktkamera mitnimmt, steht beim Packen vor der Frage, welches Gerät wo untergebracht wird. Dass die Antwort nicht trivial ist, zeigen lange Listen auf den Webseiten der Airlines. Noch komplizierter ist es, wenn die Strecke zwischen Abflug- und Zielort nicht mit einer, sondern mit zwei oder noch mehr unterschiedlichen Gesellschaften zurückgelegt wird.

Denn obwohl der internationale Branchenverband IATA (International Air Transport Association) für Standards in vielen Bereichen der Fliegerei gesorgt hat, können die Mitglieder in anderen auf eigene Richtlinien zurückgreifen. In der Regel orientieren sich diese jedoch zumindest grob an den IATA-Empfehlungen.

Akkus in Flugzeugen

Ein Blick in die Gepäckbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sollte aber auch dann erfolgen, wenn der Akku sehr viel kleiner ist. So erlaubt British Airways eine nicht näher genannte Anzahl, wenn diese in einem Gerät – Smartphone, Notebook, Kamera und anderes – stecken. Ersatzakkus sind hingegen nur vier pro Person erlaubt.

Bei Aufgabegepäck spielt die Anzahl der Geräte ebenfalls keine Rolle, Ersatzakkus sind jedoch nicht erlaubt. Bei einer Nennenergie zwischen 100 und 160 Wh oder einem Lithiumgehalt zwischen 2 und 8 Gramm ist die Anzahl der Geräte mit einem solchen Akku auf zwei pro Person begrenzt. Wird das Gepäckstück mit in die Kabine genommen, sind zusätzlich zwei Ersatzakkus erlaubt. Allerdings verlangt British Airways bei derartig großen Akkus eine vorherige Beantragung.

Vorgaben

Bei der Lufthansa weichen die Vorgaben, obwohl es sich ebenfalls um eine europäische Fluggesellschaft handelt, bereits ein wenig ab. Im Handgepäck ist eine beliebige Anzahl an Geräten mit Akkus pauschal erlaubt, sofern die Nennenergie 100 Wh nicht übersteigt und der Lithiumgehalt maximal 2 Gramm beträgt; Ersatzbatterien sind nur „in Mengen für den persönlichen Gebrauch“ zulässig. Zwischen 100 und 160 Wh und bis zu 8 Gramm ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann nach Angaben des Unternehmens aber einfach mündlich beim Check-In am Flughafen eingeholt werden. Das gilt auch für entsprechend große Ersatzakkus, von denen jedoch nur maximal zwei pro Person und auch nur im Handgepäck erlaubt sind.

Fazit

Wer viel Elektronik auf einen Flug mitnehmen will, der sollte sich im Vorhinein informieren was erlaubt ist und was nicht.

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