Freie Routerwahl – der Routerzwang geht am 01. August in Rente – das müsst ihr wissen!

Routerzwang adé – Ab dem 01. August ist es endlich soweit, und die Verbraucher sind nicht mehr gezwungen, den Router von ihrem DSL Provider zu nehmen. Bislang war es so, dass man die Zugangsdaten für einen Router nur bekommen hat, wenn man das entsprechende Modell auch vom Provider bezogen hat – Routerzwan war das Höllenwort. Ab dem 01. August wird dieser Zwang nun durch ein Gesetz verboten.

Ab August gelten die Bestimmungen im TK-Endgerätegesetz zur sogenannten Routerfreiheit. Ihr könnt euch also die FritzBox direkt beim Shop eures Vertrauens kaufen, und müsst diese nicht von eurem Provider beziehen. Das ist vor allem nervig, wenn man den Router noch monatlich beim Provider mit bezahlen muss.

Wie es bei allen Dingen ist, die den Providern weniger Geld einspielen, wird es auch hier anfangs zu vielen Komplikationen kommen. So können die Provider weiterhin für besondere Funktionen auch besondere Geräte fordern, wie zum Beispiel bei Unitymedia, wo das Gerät zum Datenübertragungsstandard DOCSIS 3.0 kompatibel sein muss sowie 24 Download- und 8 Upload-Kanäle bieten soll. IPv4 und IPv6 sowie Dual Stack Lite zählen hier zu weiteren Voraussetzungen.

Hier solltet ihr definitiv euren Provider kontaktieren, um zu erfahren, was für Anforderungen er an die Router stellt, oder welche Standards mindestens gefordert sind, um mit dem Netz des Providers zu kommunizieren.

Router-Hersteller AVM (für die FritzBoxen verantwortlich) hat hierfür eine tolle Liste mit den groben Eckdaten zur Routerfreiheit erstellt und gleich die Kontaktrufnummer der Provider zugeschrieben!

Bestandskunden im Nachteil

Als Bestandskunde ist man von den Konditionen her teilweise immer benachteiligt. So auch bei der Routerfreiheit. Laut Gesetz sind die Provider nur verpflichtet, Neukunden die Freiheit zur Routerwahl zu gewähren. Bestandskunden sind von diesem Gesetz erst einmal ausgeschlossen.

Die Routerfreiheit bringt für die Provider einiges an Arbeit mit sich, welche systemtechnisch vielleicht für ältere Bestandskunden mit nahezu Steinzeit-Tarifen nicht möglich ist. Daher müssten sich vor allem Kunden mit älteren Tarifen auf einen Tarifwechsel und somit Beginn einer neuen Vertragslaufzeit einstellen.

Artikelbild: ©AVM Pressefoto

Marcel Kappelsberger

Techgeek /Fußballfanatiker / DHDL-Fan

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Marcel Kappelsberger

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