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EU einigt sich auf Urheberrechtsreform

von Felix

Am Mittwoch einigte sich die EU Komission mit dem EU Parlament und dem Ministerrat in einer Trilogverhandlung auf eine Urheberrechtsreform.  Das alles nachdem Artikel 13 noch vor drei Wochen zu scheitern drohte. Der Ministerrat konnte sich zu diesem Zeitpunkt auf keine Urheberrechtsreform einigen. Zwei Wochen später folgte dann die plötzliche Einigung im Rat und am Mittwoch dann die Einigung im Trilog. Nun muss nur noch das EU Parlament der Urheberrechtsrichtlinie in einer Abstimmung zustimmen.

Vor knapp drei Wochen konnte der Ministerrat sich nicht auf eine Urheberrechtsrichtlinie einigen.  Vor allem die Uneinigkeit von Frankreich und Deutschland sollen dabei Probleme bereitet haben. Beide Länder sollen sich bei den Bedingungen die Plattformen erfüllen müssen nämlich uneinig gewesen sein. In der Folge soll Merkel die Streitigkeiten wohl zur Chefsache erklärt haben. Zusammen mit Frankreichs Präsident Macron soll Merkel sich dann geeinigt haben. Durch die Einigung stimmte dann auch der Ministerrat der Richtlinie zu, so waren nun 20 Staaten für und nur noch 7 gegen die Reform.

Artikel 13 jetzt noch strenger

Macron und Merkel einigten sich auf 3 Bedingungen die kleine Plattformen erfüllen müssen um von Artikel ausgenommen zu sein.

  •  Die Plattform darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  •  Die Plattform darf nicht mehr als 5 Millionen aktive Nutzer haben.
  •  Der Jahresumsatz der Plattform darf nicht mehr als 10 Millionen Euro betragen.

Falls die Plattform jedoch eine dieser Bedingungen nicht erfüllt muss sie gewährleisten, dass es auf der Plattform keine Urheberrechtsverletzungen gibt. Damit wären jetzt deutlich mehr Plattformen von Artikel 13 betroffen wie eigentlich angenommen. Viele kleine Plattformen müssten wenn Artikel 13 so tatsächlich umgesetzt werden würde also schließen. Ein Uploadfilter wäre für solche Plattformen nämlich niemals finanzierbar.

Im EU Parlament in Straßburg stimmen die Abgeordneten im März final über die Urheberrechtsreform ab

EU Parlament Reform noch stoppen

Auch wenn es vergangenen Mittwoch für viele vielleicht so wirkte, ist die Urheberrechtsreform noch nicht endgültig beschlossen. Im März muss nun noch einmal das komplette EU Parlament der Urheberrechtsreform zustimmen. Experten gehen momentan davon aus, dass eine knappe Mehrheit der Abgeordneten für die Reform ist. Klar dürfte aber auch sein, dass die Abgeordneten des Parlaments bei den Europawahlen im Mai wiedergewählt werden wollen und es sich so kurz vor den Wahlen nicht mit potentiellen Wählern verscherzen wollen. Gut möglich also, dass nun  mehr Abgeordnete gegen die Urheberrechtsreform stimmen als noch bei der Abstimmung vergangenes Jahr.

Wichtig ist aber trotzdem den Abgeordneten bewusst zu machen, dass das Thema extrem wichtig ist und man der Richtlinie Beachtung schenken sollte. Durch persönliche E-Mails an den Abgeordneten seines Wahlkreises, macht der Abgeordnete sich dann vielleicht doch noch einmal Gedanken ob er der Urheberrechtsreform dann wirklich zustimmt. Die Organisation „savetheinternet.info“ ruft am 23. März in mehreren europäischen Städten nun außerdem zu Demonstrationen auf.  In München, Frankfurt, Warschau, Posen, Breslau, Krakau, Kattowitz, Lodz, Amsterdam und Brüssel rief Saveyourinternet.info zusammen mit der Piratenpartei zu Demonstrationen auf.

Was passiert wenn das Parlament der Richtlinie zustimmt?

Falls das EU Parlament im März der Urheberrechtsreform zustimmt, muss noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen. In der Folge veröffentlicht die EU den Text der Richtlinie im Amtsblatt die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Dabei haben die Länder dann auch einen gewissen Spielraum, sodass die Richtlinie dann noch ein wenig abgeschwächt werden könnte. in Kraft treten wird die Urheberrechtsreform also frühestens 2021.

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