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Ein Sieg für das freie Internet: Ministerrat lehnt Artikel 13 ab!

von Felix

Es war ein Paukenschlag, als Anfang der Woche bekannt wurde, dass sich 11 Mitgliedsstaaten der EU gegen Artikel 11 und Artikel 13 ausgesprochen haben, das Ziel die beiden Richtlinien noch vor den Europawahlen zu verabschieden damit wohl endgültig gescheitert. Doch was ist nach den Europawahlen wird es den Artikel 13 nach den Wahlen im Mai trotzdem geben?

Artikel 13 sorgte Ende letzten Jahres für viel Wirbel. Nachdem YouTube CEO Susan Wojcicki im November in einem öffentlichen Brief ankündigte, dass YouTube bei einer Umsetzung von Artikel 13 in Europa möglicherweise nur noch großen Unternehmen ermöglichen kann Videos auf YouTube zu veröffentlichen, wurde YouTube von Videos rund um Artikel 13 überflutet. So veröffentlichten tausende YouTuber Videos in denen sie ihre Abonnenten teils hysterisch, teils differenziert erklärten was das Problem an jenem Artikel 13 ist. In der Folge sollten über 4,5 Millionen sich in einer Online Petition gegen Artikel 13 aussprechen, doch die Politik zeigte zumindest nach außen keinerlei Reaktion.

Was ist Artikel 13 überhaupt?

Eigentlich verfolgt die unter Artikel 13 bekannte Urheberrechtsreform sogar ein lobenswertes Ziel, so soll dieser dafür sorgen, dass Künstler für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden. Momentan ist es nämlich häufiger so, dass andere Personen mit den Produkten der Künstler Geld verdienen, da die Plattformen (YouTube, Instagram, Twitter und Co.) daran ebenfalls eine Menge Geld verdienen haben sie momentan jedoch kein großes Interesse gegen die Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Durch Artikel 13 soll sich das jedoch ändern, in Zukunft sind dann nämlich alleine die Plattformen für Urheberrechtsverstöße verantwortlich. Wenn also eine Privatperson beispielsweise illegal Teile eines Kinofilms auf YouTube hochlädt haftet nicht die Person die gegen das Urheberrecht verstoßen hat sondern alleine die Plattform YouTube. Um zu verhindern, dass die Plattformen also tausendfach verklagt werden müssten diese mit sogenannten Uploadfiltern jeden Text, jedes Bild und jedes Video beim hochladen nach Urheberrechtsverletzungen prüfen und beim erkennen eines Verstoßes den Upload zu verhindern.

Was ist denn dann überhaupt das Problem an Artikel 13 ?

Auch wenn die Idee von Artikel 13 im ersten Moment ziemlich gut ist gibt es dennoch einige Probleme. Das offensichtlichste ist, dass Instagram, YouTube und Co. täglich wohl tausendfach verklagt werden würde und daher hohe Strafsummen zahlen müsste. Auch wenn es wohl nicht dazu kommen würde dass nur noch zugelassene Unternehmen Videos hochladen können, ist es gut möglich, dass kleine YouTuber zukünftig noch stärker benachteiligt werden. Der eigentliche Grundgedanke von YouTube „Brodcast Yourself“ würde damit komplett verloren gehen.

Ein weiteres Problem kann man sehr gut an YouTubes Content ID System erkennen, dieses soll der beste Uploadfilter der Welt sein, hat in der Entwicklung allerdings auch schon über 100 Millionen Dollar gekostet. Trotz allem stuft das Content ID System hochgeladene Videos immer wieder falsch ein, folglich kam es in den letzten Jahren nicht nur weiterhin zu Urheberrechtsverletzungen, sondern auch zu ungerechtfertigten Sperrungen von Kanälen.

Außerdem müssten auch kleinere Plattformen, ebenfalls Uploadfilter entwickeln um Urheberrechtsverstößen entgegenzuwirken, was zur Folge hätte, dass nicht nur viele Plattformen aufgrund des zu hohen Risikos schließen müssten, sondern es auch keine neue Konkurrenz gäbe aufgrund der hohen Entwicklungskosten für einen Uploadfilter. Zwar hat die EU um zu verhindern, dass kleine Plattformen unter der Regelung leiden eine noch Umsatzgrenze festgelegt. In der Praxis wird es dann jedoch trotzdem noch einige Plattformen geben die aufgrund fehlender finanzieller Mittel für die Entwicklung eines Uploadfilters schließen müssen.

Ministerrat lehnt Artikel 13 ab

Im Mai 2018 stimmte der EU Ministerrat dem Gesetzesentwurf zu, nachdem der Justizausschuss am 20. Juni ebenfalls zustimmte wurde der Gesetzesvorschlag am 05. Juli überraschend vom EU Parlament abgelehnt. Nach einigen Änderungen stimmte das EU Parlament in einer zweiten Sitzung am 20. September der Reform schließlich zu. Am 21. Januar sollte der Ministerrat dann endgültig für die Urheberrechtsreform stimmen, eine Ablehnung von Artikel 13 schien ausgeschlossen. Nachdem die Sitzung jedoch zunächst verschoben wurde teilte eine Sprecherin der rumänischen Ratspräsidentschaft nun mit, dass man noch ein wenig Zeit bräuchte um einen Kompromiss zu finden. Zwar ist derzeit eine knappe Mehrheit für Artikel 13 (52,57 %), nach dem geplanten Austritt Großbritanniens im März wären dann jedoch die ablehnenden Staaten im Vorteil.

Ist Artikel 13 gescheitert?

Die Sprecherin der rumänischen Ratspräsidentschaft teilte mit, dass man Zeit brauche um einen Kompromiss zu finden. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Gespräche nach den Europawahlen wieder aufgenommen werden. Jedoch wird die Richtlinie dann wohl noch einmal stark abgeändert werden müssen, da eine Einigung sonst so gut wie ausgeschlossen ist. So schrieb die Julia Reda auf Twitter, dass sie nichts daran hindere der Richtlinie ohne Artikel 11 und Artikel 13 zuzustimmen.

Es ist also wohl noch ein weiter Weg bis die Urheberrechtsrichtlinie tatsächlich verabschiedet wird, bis es zu einer Verabschiedung kommen wird muss dann wohl auch noch eine Menge am Inhalt der Richtlinie angepasst werden.

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