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Darf ein Anbieter den Telefon-Anschluss sperren?

von Marcel Kappelsberger

Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Anbieter den Telefon-Anschluss sperren kann, wenn man mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug ist. Da es dort immer wieder Unstimmigkeiten gibt und es immer mehr Betroffene gibt, klären wir heute in diesem Fall auf.

Laut § 45 TKG darf ein Telefon-Anbieter Sperren einrichten, wenn Zahlungen einer Rechnung in Höhe von 75 Euro nicht beglichen sind. In diesem Falle sollte man alle offenen Beträge, oder zumindest die Beträge über 75 Euro ausgleichen, sodass der Anschluss vor dem Gesetz wieder freigeschaltet werden muss.

Wenn die Zahlungen getätigt wurden und innerhalb 72 Stunden keine Freischaltung oder Rückmeldung durch den Anbieter kommen, dann handelt dieser rechtswidrig und man kann sich an die Bundesnetzagentur wenden, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Hierfür fällt eine Gebühr von 35 Euro an, welche auf beide Parteien aufgeteilt wird.

Internet-Sperre ist nicht Anschluss-Sperre

Allerdings gibt es im aktuellen Telekommunikationsgesetz auch einige Lücken, die die Provider ausnutzen können. Als das Gesetz entstanden ist, war es noch nicht üblich, nahezu 24 Stunden über das Handy im Internet zu sein. Für viele ist die Internetnutzung mit dem Smartphone wichtiger als die Telefonie. Gerade weil bei dem § 45 im TKG nur die ausgehende Telefonie und SMS im Spiel sind.

Viele Anbieter sperren daher schon bei einer einzigen offenen Rechnung die Internetnutzung, auch wenn nur wenige Euro offen sind. Die Internetnutzung wurde schon von mehreren Amtsgerichten als Lebensstandard festgesetzt, also etwas was jedem deutschen Bürger zustehen sollte – dennoch gibt es noch keinen brauchbaren Beschluss, dass die Internetnutzern auch erst ab gewissen Beträgen gesperrt werden darf.

Kosten bei nichtgeazhlter Handyrechnung

Wenn der Provider die monatliche Rechnung vom Bankkonto abbuchen kann, dann ist für den Anbieter die Sache gegessen und er kann den Monat für die jeweilige Kundennummer abhaken und hat sein Geld. Kann die Zahlung allerdings nicht vom Bankkonto abgebucht werden, so entstehen dem Anbieter Kosten von der Bank aus und durch den zusätzlichen Aufwand, den er betreiben muss, welcher nicht entstanden wäre, hätte das Geld abgebucht werden können.

Zu aller erst einmal kommen die so genannten Rücklastschriftgebühren dazu, welche sich laut Gerichtsbeschluss bei bis zu 10 Euro befinden darf. Die mesiten Banken berechnen den Providern Gebühren zwischen 3 und 8 Euro, wodurch die 10 Euro gerechtfertigt sind.

Hinzu kommen Mahngebühren, wenn die Rechnung nicht Zeitnah belichen wird und der Provider euch eine Mahnung zusendet. Die Mahngebühren sind auch bei den Providern unterschiedlichen, bewegen sich aber meist in ähnlichen Bereichen wie die Rücklastschriftgebühren.

Sollte der Provider euch die Internetnutzung oder sogar den gesamten Anschluss sperren, so kommen weitere Gebühren hinzu. Die so genannte Sperr- bzw. Entsperrgebühr bewegt sich bei den Providern auch unterschiedlich zwischen 5 und 10 Euro. Im schlimmsten Fall können so also mal eben 30 Euro zusammenkommen, die nicht sein müssten.

Tipp: Solltet ihr einmal in Zahlungsverzug sein, so wendet euch schnellstmöglich an den Provider. Teilweise kann man mit gutem Willen ein paar Tage mehr Zeit für die Bezahlung bekommen, als wenn man einfach abwartet. Schreibt nicht in irgendwelche Foren oder auf gutefrage.net – Ruft an oder geht in einen Shop und versucht die Sache zu klären.

Beitragsbild ©Techniktest-Online.de

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