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Widerrufsrecht Ratenkauf – 14 Tage Widerrufsrecht kommt in die Geschäfte!

von Marcel Kappelsberger

Bislang war es so, dass man bei vor-Ort-Käufen rechtlich gesehen so absolut gar kein Widerrufsrecht gab. Wenn der Händler Ware zurück genommen hat, dann war das reine Kulanz vom Händler. Nun tritt allerdings ein Gesetz in Kraft, welches die Käufer auch in den Geschäften vor Ort ein Widerrufsrecht einräumt.

Online und beim so genannten Fernabsatz, also wenn man etwas zum Beispiel am Telefon abschließt, dann hat man als Kunde schon lange die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb 14 Tage zu widerrufen. So will das Gesetz die Konsumenten schützen. Im Geschäft war es bislang so, dass es kein Widerrufsrecht gab, da man als Konsument die Ware vor Ort betrachten konnte und so die Ware begutachten kann.

Widerrufsrecht Ratenkauf nur bei „teuren Geräten“

Nun wurde gesetzlich festgelegt, dass zumindest bei Ratenkäufen mit besonderen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss. Bei Kauf von Geräten mit unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung, wenn der finanzierte Kaufpreisanteil (Kaufpreis abzüglich Anzahlung) größer oder gleich 200 Euro ist, besteht für Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Kauft ihr also ein Smartphone auf Raten für insgesamt 199 Euro, dann gibt es kein Widerrufsrecht, kostet das Gerät allerdings über 200 Euro dann schon. Wichtig ist hierbei, dass es sich nur um Ratenzahlungsvereinbarungen handelt, wenn man also das Gerät beim Elektrohändler aus Raten finanziert, oder zum Beispiel auch das o2 MyHandy nutzen möchte.

Wichtig ist auch, dass es weiterhin gesetzlich kein Widerrufsrecht gibt, wenn das Gerät direkt bar oder mit EC Karte gezahlt wird oder das Gerät weniger als 200 Euro kostet. Die normalen Handyverträge bleiben von dieser Entscheidung unberührt und man hat weiterhin im Shop kein offizielles Widerrufsrecht.

Ein Muster-Widerrufsschreiben gibt es bei Aboalarm

Was haltet ihr von dem neuen Widerrufsrecht?

Artiklebild: ©Marco2811 @ Fotolia

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